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Online-Magazin von mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz

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TARDOC - Nein stärkt die Reformverweigerer

Schlechtes Zeichen für die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens

TARDOC - Nein stärkt die Reformverweigerer

Vor mehr als zehn Jahren hat die Eidgenössische Finanzkontrolle die Revision des ärztlichen Tarifs für ambulante Leistungen TARMED verlangt. Insbesondere wurde gefordert, dass die nicht apparativen Leistungen besser entschädigt werden, so wie es für Tarmed ursprünglich schon hätte sein sollen. Seither haben der Bundesrat und das Parlament den Druck auf die Tarifpartner ständig erhöht.

Santésuisse hat sich ins Abseits gestellt und von der Seitenlinie zugeschaut, investiert keine eigenen Ressourcen und torpediert jegliche Fortschritte. Die konstruktiven Tarifpartner haben gemeinsam hartnäckig an TARDOC gearbeitet, Kompromisse gemacht und miteinander sämtliche Hürden von Uneinigkeit überwunden. Sie haben TARDOC zweimal nach den Vorgaben des Bundesrates überarbeitet und alle gesetzlichen Auflagen erfüllt. Und jetzt verweigert der Bundesrat mit nicht nachvollziehbaren Argumenten die Genehmigung. Wir können nur spekulieren, welche Agenda er damit verfolgt und sind konsterniert, weil er damit ausgerechnet jene stärkt, die mit ihrer Verweigerungshaltung die Tarifpartnerschaft, notabene ein zentraler Pfeiler der KVG-Architektur, mit Füssen treten.

Jeder Tarif muss laufend aktualisiert werden. Der Widerstand von Santésuisse hat dies während Jahren verhindert. TARDOC ist ein aktueller Tarif, bereit zur Einführung, und Anpassungen sind nicht nur jederzeit möglich, sondern Bedingung. Zudem beseitigt TARDOC einen fundamentalen Konstruktionsfehler von Tarmed, bei dem jeder Tarifpartner ein faktisches Vetorecht hat, weil Anpassungen immer Einstimmigkeit verlangen. Damit räumt TARDOC auf und schafft damit gute Voraussetzungen, dass das Tarifsystem als Ganzes dynamisch und flexibel bleibt. Das wäre zukunftsweisend und würde die Türe öffnen für weitere Reformen.

 

Hier geht es zur Medienmitteilung von mfe zum Tardoc-Entscheid des Bundesrats vom 3. Juni 2022.