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Online-Magazin von mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz

Lesedauer ca. 3 Min.

Zulassung: Föderalismus «at its best»

Bürokratiemonster und Umsetzungsprobleme

Zulassung: Föderalismus «at its best»

Eigentlich ist es ja peinlich: Zuerst wird mit viel Geknorz und Getöse ein Jahrzehnte dauerndes Problem in ein Gesetz gebettet, anschliessend wird das Gesetz für gewisse Fachrichtungen ausser Kraft gesetzt und am Schluss melden die Kantone, dass sie die Umsetzung eines Teils des Gesetzes, nämlich die Höchstzahlen, doch nicht machen möchten. «Kei Lust» oder Unvermögen?

Langfristige und gezielte Planung ist nicht das Ding der Schweiz: Lehrer:innen haben wir manchmal zu viele, dann wieder zu wenige. Im Bereich Spitäler wird ungern geplant, die Ostschweiz hat es gerade vorgemacht. Und jetzt sollen die Ärzte geplant werden.

Wir sind uns einig: Es ist durchaus sinnvoll, zur Berufsausübung Bedingungen zu stellen. Wir wollen Fachleute, die gut ausgebildet sind, die nötigen Fähigkeiten mitbringen, sich qualifiziert ausdrücken können und der Qualität ihrer Arbeit Sorge tragen. All das ist unbestritten. Und gilt nicht nur für Ärzt:innen. Neu sind die Kantone zuständig für alle Zulassungen, also nicht nur für die Bewilligung zur Praxisführung, sondern auch zur Abrechnung über die OKP, die Grundversicherung. 

 

Der akute Mangel fordert ein rasches Handeln!

Aus der ganzen Schweiz erreichen uns Meldungen, dass diese Verfahren kompliziert und sehr zeitraubend behandelt werden, sogar an gewissen Orten nicht auf Gesuche eingetreten wird. Unverständlich in einer Zeit, wo es überall an Haus- und Kinderärzt:innen mangelt, dass man diejenigen, die sich in die Praxis begeben möchten, nicht tatkräftig und subito unterstützt.

Mit der Verordnung zu Art. 55 KVG zur Festlegung der Höchstzahlen wurde den Kantonen die Aufgabe übertragen, in ihrem Bereich festzulegen, wie viele Ärztinnen einer Fachrichtung maximal arbeiten dürfen. Grundlage dazu sind die bestehende Anzahl und der Versorgungsgrad, die einander gegenüberzustellen sind. Das Pensum der in Praxis und Spital ambulant arbeitenden Ärztinnen zu erheben ist schon nicht einfach, aber den Versorgungsgrad zu bestimmen, das scheint ein Ding der Unmöglichkeit zu sein. Zumindest wenn man die bisherigen Bemühungen analysiert.

Wie gewohnt gibt es auch bei dieser Verordnung eine Übergangsbestimmung. Bis am 30. Juni 2025 dürfen die Kantone die ermittelte Anzahl Ärztinnen-Äquivalenzen als Soll stehen lassen … Und danach?

 

In der Vernehmlassung zu den ganzen Zulassungsartikeln haben wir von mfe immer betont, dass bei einer Festlegung von Höchstzahlen konsequenterweise auch eine Mindestzahl festgehalten werden muss. Gerade für Haus- und Kinderärztinnen. Und während sich die Politik den Ball hin- und herschiebt, wird ein Teil der Schweizer Bevölkerung seine Telefonrunden weiterdrehen, um eine Praxis zu finden, die die Kapazitäten hat, noch neue Patientinnen aufzunehmen.